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Erziehungspartnerschaft

– Gemeinsame Ziele

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Die Sorgeberechtigten sind und bleiben der wichtigste Bezugspunkt für Kinder. Sie geben dem Kind halt, Geborgenheit und Sicherheit. Sie sind die Erziehenden des Kindes. Laut § 22 SGB Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII Kindertagespflegepersonen sollen bei ihrer Betreuung die „Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen“. Daher nehme ich die Wünsche der Sorgeberechtigten sehr ernst, und versuche das Best mögliche, Ihre Werte und Vorstellungen in mein Konzept zu integrieren, dazu ergänze ich in meiner täglichen Arbeit meine festen Vorstellungen um, z.B. die Umsetzung sozialer Kompetenzen. Es ist also wichtig, dass Kinder, Sorgeberechtigte und Betreuungsperson zueinander passen und sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Dazu gehört Gegenseitige Erwartungen klären, und ein vertrauensvolles Klima schaffen. Kinder haben ein Recht auf Bildung von Anfang an. Wichtig ist es deshalb, mit den Sorgeberechtigten im ständigen Dialog zu stehen um sicherzustellen, dass wir gemeinsam das Beste tun, dass sich Ihr Kind wohlfühlt und sich entsprechend der Möglichkeiten weiterentwickelt. Natürlich möchten die Sorgeberechtigten so viel es geht an der Entwicklung Ihrer Kinder teilhaben lassen. Das unterstütze ich sehr gerne. Sei es mit regelmäßigen Treffen wie Elternabend, Elternnachmittag, Ausflüge, Feste, Bildern aus dem täglichen Betreuungsalltag, oder auch mit den typischen „Tür- und Angelgesprächen“. Die Zusammenarbeit gestaltet auch mit den punkten: Informationsgespräche vor Aufnahme, positive Zusammenarbeit, Eingewöhnungsphase, regelmäßige Austauschgespräche / Bildungsdokumentation, Elternbriefe und Aushänge.

- Das Wohl des Kindes Steht an erster stelle.

  • „Es macht keinen Sinn ein Kind zu erziehen, ohne dabei die für das Kind

 bedeutsamsten Menschen zu berücksichtigen“ (Tina Bruce)

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